Supervision dient der Beratung und Anleitung Berufstätiger. Das Ziel von Supervision ist eine Professionalisierung des beruflichen Handelns und eine Verbesserung der beruflichen Rahmenbedingungen.

Es geht hierbei um
  • das Trainieren von professionellem Verhalten,
  • Persönlichkeitsentwicklung,
  • die Entwicklung sozialer Kompetenzen.
Im Supervisionsprozess können Anliegen, Fragestellungen und Probleme aus der Distanz und befreit von einem unmittelbaren Handlungsdruck reflektiert und bearbeitet werden. Dabei werden neue Einsichten gewonnen über die einer Situation zugrundeliegenden Regeln, Mechanismen und Handlungszusammenhänge. Diese können - erst nach ihrer Erkennung und Bewusstwerdung - geändert werden. Supervision ist eine "zeitlich begrenzte fachliche Auseinandersetzung über die praktische Arbeit" (Pallasch/Mutzeck/Reimers: Beratung-Training-Supervision, Weinheim 1992).

Beratung versteht sich im Gegensatz zur Supervision als "zielgerichtete Suche nach der Lösung eines benannten Problems" (ebenda).

Erfahrungsgemäß gibt es in der praktischen Arbeit hier Überschneidungen: Eine Arbeitseinheit kann Elemente von Beratung und Supervision enthalten. Allerdings sind die Zielvereinbarungen einzuhalten. Hier ist dann zu überprüfen, ob aus einer Beratung Supervision werden soll/kann oder umgekehrt.

Informationen zur "Systemischen Beratung" finden Sie auch hier: